Arbeitszeit selbst erfassen: So hast du als Arbeitnehmer immer einen Nachweis
Erfasse deine Arbeitszeit selbst, auch wenn dein Arbeitgeber ein System hat. Im Streit über Überstunden musst du als Arbeitnehmer darlegen, an welchen Tagen du wie lange gearbeitet hast, das hat das BAG 2022 bestätigt. Eine Aufzeichnung, die du täglich führst, mit Datum, Beginn, Ende, Pause und Kilometern, ist dafür der stärkste Nachweis. Achte auf Ausschlussfristen im Vertrag: Oft musst du Ansprüche innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend machen.
Warum du selbst erfassen solltest
Seit dem BAG-Beschluss von 2022 muss dein Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Das heißt nicht, dass die Erfassung stimmt oder dass du sie einsehen kannst. Typische Probleme:
- Überstunden verschwinden. Du bleibst länger, auf der Abrechnung steht die Planzeit.
- Pausen werden abgezogen, die du nicht hattest.
- Zuschläge für Nacht, Sonntag oder Feiertag fehlen.
- Fahrtkosten werden nicht oder zu niedrig erstattet.
Ohne eigene Aufzeichnung steht im Streit dein Gedächtnis gegen die Daten deines Arbeitgebers.
Warte nicht, bis es Streit gibt. Wer vom ersten Tag an erfasst, sieht Fehler sofort und kann sie ruhig und rechtzeitig vor Ablauf von Ausschlussfristen ansprechen.
Was du pro Tag notierst
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Datum | Dienstag, 3. November |
| Beginn und Ende | 07:30–16:45 |
| Pause | 30 Minuten |
| Besonderheiten | 45 Min. Überstunden auf Anweisung der Schichtleitung |
| Zuschläge | Nacht, Sonntag, Feiertag |
| Kilometer | 24 km Arbeitsweg, 18 km Dienstfahrt |
| Krank, Urlaub, frei | Urlaub 8 Std. |
Notiere bei Überstunden, wer sie angeordnet hat oder davon wusste. Im Prozess musst du zeigen, dass der Arbeitgeber die Überstunden veranlasst, gebilligt oder geduldet hat.
Abrechnung prüfen
- Stunden pro Monat zusammenzählen, getrennt nach normalen Stunden, Überstunden und Zuschlagsstunden.
- Mit der Abrechnung vergleichen.
- Stundenlohn prüfen: mindestens der gesetzliche Mindestlohn, 2026 13,90 € brutto pro Stunde.
- Zuschläge und Fahrtkosten kontrollieren.
- Fehler sofort schriftlich melden. Mehr dazu in Lohnabrechnung prüfen.
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Häufige Fragen
Darf ich meine Arbeitszeit privat aufschreiben?
Ja. Du notierst deine eigenen Arbeitszeiten; dafür brauchst du keine Erlaubnis. Schreib keine vertraulichen Betriebsinformationen hinein.
Zählt meine eigene Aufzeichnung vor dem Arbeitsgericht?
Ja, als Beweismittel. Eine täglich geführte Aufzeichnung, die zu Nachrichten, Dienstplänen und Abrechnungen passt, hat deutlich mehr Gewicht als eine nachträgliche Aufstellung.
Wie lange sollte ich meine Aufzeichnungen aufbewahren?
Mindestens drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, denn so lange läuft die regelmäßige Verjährung. Ausschlussfristen im Vertrag können viel kürzer sein.
Quellen und Gesetzestexte
- BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21
- §§ 195, 199 BGB — Verjährung (gesetze-im-internet.de)
- Zoll — Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten
Dieser Artikel wurde sorgfältig erstellt und gibt den Stand zum oben genannten Datum wieder. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfe im Zweifel den Gesetzestext, deinen Tarifvertrag oder frag eine Beratung.