Urlaub

Urlaubsanspruch berechnen: gesetzlich, bei Teilzeit und im Ein- oder Austrittsjahr

Aktualisiert · 2 Min. Lesezeit · StundenApp-Redaktion

Kurz gesagt

Gesetzlich stehen dir nach § 3 BUrlG 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu, gerechnet auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, also vier Wochen. Die Formel: 24 × deine Arbeitstage pro Woche ÷ 6. Den vollen Anspruch hast du nach sechs Monaten im Job. Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember bzw. bei Übertragung am 31. März, aber nur, wenn dein Arbeitgeber dich rechtzeitig darauf hingewiesen hat.

Die Formel

Urlaubstage = 24 × Arbeitstage pro Woche ÷ 6

Arbeitstage pro WocheGesetzlicher Mindesturlaub
624 Tage
520 Tage
416 Tage
312 Tage
28 Tage

Viele Arbeits- und Tarifverträge geben mehr, oft 25 bis 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Gerechnet wird dann mit der vereinbarten Zahl statt mit 24 bzw. 20.

Rechnen in Stunden

Arbeitest du an unterschiedlich langen Tagen, ist es einfacher in Stunden zu rechnen: Urlaubsstunden = Urlaubswochen × Wochenstunden. Gesetzlich sind das 4 Wochen. Bei 30 Wochenstunden also 120 Stunden. Ein freier Tag kostet dann so viele Stunden, wie du an diesem Tag laut Plan gearbeitet hättest.

Ein- und Austritt im Laufe des Jahres

  • Wartezeit: Den vollen Anspruch erwirbst du erstmals nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG).
  • Teilurlaub: Pro vollem Monat 1/12 des Jahresurlaubs, wenn du nach dem 30. Juni beginnst oder vor Ablauf der Wartezeit ausscheidest (§ 5 BUrlG).
  • Bruchteile: Ab einem halben Tag wird auf einen ganzen Tag aufgerundet.

Beginn am 1. August, Fünf-Tage-Woche, vertraglich 28 Tage: 5 volle Monate × 28 ÷ 12 = 11,67 Tage, aufgerundet 12 Tage im ersten Jahr.

Wann verfällt Urlaub?

SituationVerfall
Normalam 31. Dezember des Urlaubsjahres
Übertragung aus dringenden Gründenam 31. März des Folgejahres
Arbeitgeber hat nicht auf Verfall hingewiesenverfällt nicht (BAG 2019)
Langzeiterkrankung15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres

Seit der Rechtsprechung von EuGH und BAG muss der Arbeitgeber dich konkret und rechtzeitig auffordern, deinen Urlaub zu nehmen, und auf den Verfall hinweisen. Tut er das nicht, bleibt dein Anspruch bestehen.

Urlaub selbst im Blick behalten

In der kostenlosen StundenApp erfasst du Urlaub, Krankheit und Feiertage neben deinen Arbeitsstunden, damit Stundenkonto und Stundenbericht stimmen. Nutzt dein Arbeitgeber das StundenApp-Arbeitgeberportal, führt das Portal pro Mitarbeiter den Urlaubsanspruch, der mit den Vertragsstunden automatisch mitwächst, und zeigt Urlaubs- und Überstundenkonten auf einen Blick.

Häufige Fragen

Verfällt mein Urlaub, wenn ich krank bin?

Wer im Urlaub krank wird und das mit Attest nachweist, bekommt die Krankheitstage nicht als Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Bei langer Krankheit verfällt der gesetzliche Urlaub nach der Rechtsprechung erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich im Laufe des Jahres anfange?

Beginnst du nach dem 30. Juni oder scheidest du vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit aus, bekommst du ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat (§ 5 BUrlG).

Darf mein Arbeitgeber Urlaub auszahlen?

Während des Arbeitsverhältnisses nicht. Erst wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, wird er abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Gibt es mehr Urlaub für schwerbehinderte Menschen?

Ja, fünf zusätzliche Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 208 SGB IX). Für Jugendliche gelten nach § 19 JArbSchG höhere Mindestansprüche je nach Alter.

Quellen und Gesetzestexte

Dieser Artikel wurde sorgfältig erstellt und gibt den Stand zum oben genannten Datum wieder. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfe im Zweifel den Gesetzestext, deinen Tarifvertrag oder frag eine Beratung.