Für Arbeitnehmer

Lohnabrechnung prüfen: Stimmt dein Lohn mit deinen Arbeitsstunden?

Aktualisiert · 2 Min. Lesezeit · StundenApp-Redaktion

Kurz gesagt

Leg deine Lohnabrechnung neben deine eigene Zeitaufzeichnung und prüfe fünf Dinge: die Stunden (inklusive Überstunden), den Stundenlohn (mindestens der gesetzliche Mindestlohn, 2026 13,90 € brutto), die Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag, bei Minijobs die Verdienstgrenze von 603 € im Monat und die Fahrtkostenerstattung. Stimmt etwas nicht, melde es sofort schriftlich, damit keine Ausschlussfrist abläuft.

Fünf Prüfungen

PrüfungWorauf du achtest
1. StundenStimmen die Stunden mit deiner Aufzeichnung überein, inklusive Überstunden?
2. StundenlohnBrutto ÷ Stunden ≥ Mindestlohn? 2026: 13,90 € pro Stunde, ab 2027: 14,60 €.
3. ZuschlägeNacht, Sonntag, Feiertag und Überstunden nach Vertrag oder Tarif.
4. MinijobVerdienstgrenze 2026: 603 € im Monat; mehr Stunden können den Minijob-Status gefährden.
5. FahrtkostenErstattung nach Vereinbarung; Dienstfahrten mit dem Pkw steuerfrei bis 0,30 € pro km.

Rechenbeispiel

Sandra arbeitet im Oktober laut ihrer eigenen Aufzeichnung 152 Stunden, davon 12 Stunden sonntags mit 50 % Zuschlag. Ihr Stundenlohn beträgt 15,00 €.

  • Grundlohn: 152 × 15,00 € = 2.280,00 €
  • Sonntagszuschlag: 12 × 15,00 € × 50 % = 90,00 €
  • Brutto gesamt: 2.370,00 €

Auf der Abrechnung stehen 144 Stunden und kein Zuschlag. Es fehlen 8 Stunden und der Sonntagszuschlag: 210,00 € brutto.

Wenn es nicht stimmt

  1. Eigene Aufzeichnung prüfen: vergessene Pause, falscher Tag?
  2. Schriftlich melden bei Arbeitgeber oder Lohnbuchhaltung, mit deiner Übersicht im Anhang.
  3. Alles aufbewahren: Aufzeichnung, Abrechnung, Schriftverkehr.
  4. Ohne Lösung: Überstunden nicht bezahlt — was tun?

Die kostenlose StundenApp berechnet pro Arbeitgeber dein Bruttogehalt, Zuschläge und dein Überstundenkonto aus den Stunden, die du einträgst. So siehst du sofort, ob deine Abrechnung stimmt. Stundenlohn, Zuschläge und Kilometerpauschale legst du einmal fest, den Rest erledigt die App.

Häufige Fragen

Muss auf der Abrechnung die Stundenzahl stehen?

Die Abrechnung muss nach § 108 GewO mindestens Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Entgelts enthalten, also Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen und Abzügen. Bei Stundenlohn gehören die Stunden dazu. Fehlt etwas, frag nach.

Was tun, wenn ich unter Mindestlohn bezahlt werde?

Das ist nicht erlaubt. Du kannst die Differenz nachfordern, Ausschlussfristen gelten dafür nicht. Hinweise kannst du bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls geben.

Sind Nacht- und Sonntagszuschläge steuerfrei?

Innerhalb bestimmter Grenzen ja (§ 3b EStG), zum Beispiel 25 % für Nachtarbeit und 50 % für Sonntagsarbeit, bezogen auf einen Grundlohn von höchstens 50 € pro Stunde. Überstundenzuschläge sind dagegen steuerpflichtig.

Quellen und Gesetzestexte

Dieser Artikel wurde sorgfältig erstellt und gibt den Stand zum oben genannten Datum wieder. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfe im Zweifel den Gesetzestext, deinen Tarifvertrag oder frag eine Beratung.