Für Arbeitnehmer

Fahrtkosten und Kilometer erfassen: Pendlerpauschale und Dienstfahrten

Aktualisiert · 2 Min. Lesezeit · StundenApp-Redaktion

Kurz gesagt

Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt seit 2026 die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, die du in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzt. Für Dienstfahrten mit dem eigenen Pkw darf dein Arbeitgeber 0,30 € pro gefahrenem Kilometer steuerfrei erstatten, sonst setzt du sie selbst ab. Erfasse täglich getrennt deinen Arbeitsweg und deine Dienstfahrten, dann hast du für Abrechnung und Steuer alle Zahlen.

So rechnest du

Pendlerpauschale = Arbeitstage × einfache Entfernung in km × 0,38 €

Du wohnst 22 km von deiner Arbeitsstätte entfernt und arbeitest an 210 Tagen im Jahr dort.

  • 210 × 22 × 0,38 € = 1.755,60 € Werbungskosten
  • Dazu kommen Dienstfahrten: 1.400 km × 0,30 € = 420,00 €, wenn dein Arbeitgeber sie nicht erstattet.

Liegen deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, lohnt sich die Steuererklärung besonders.

Was du täglich notierst

AngabeBeispiel
DatumMo 2. November
Arbeitswegja, 22 km einfach
DienstfahrtenBetrieb → Kunde Becker → Großhandel = 31 km
VerkehrsmittelPkw, Rad, Bahn
Homeofficeja/nein (kein Arbeitsweg)

Notiere Homeoffice-Tage mit. Für sie gibt es statt der Pendlerpauschale die Homeoffice-Pauschale, und du vermeidest Fehler in der Steuererklärung.

Kilometer erfassen mit StundenApp

In der kostenlosen StundenApp legst du pro Arbeitgeber deine Kilometerpauschale und deinen festen Arbeitsweg fest. Bei jeder Schicht rechnet StundenApp die Fahrtkosten automatisch mit, und sie stehen im PDF-Stundenbericht, damit dein Arbeitgeber sie direkt abrechnen kann. Am Jahresende hast du alle Kilometer für die Steuererklärung beisammen.

Häufige Fragen

Zählt bei der Pendlerpauschale die Hin- und Rückfahrt?

Nein. Die Entfernungspauschale gilt pro Arbeitstag für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei Dienstfahrten zählt dagegen jeder tatsächlich gefahrene Kilometer.

Muss mein Arbeitgeber Fahrtkosten erstatten?

Für den Arbeitsweg gibt es keine gesetzliche Pflicht. Für Dienstfahrten mit dem eigenen Wagen auf Anweisung hat der Arbeitnehmer in der Regel einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, oft per Kilometerpauschale geregelt.

Gilt die Pauschale auch für Fahrrad oder Bahn?

Ja. Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Für öffentliche Verkehrsmittel kannst du alternativ höhere tatsächliche Kosten ansetzen.

Quellen und Gesetzestexte

Dieser Artikel wurde sorgfältig erstellt und gibt den Stand zum oben genannten Datum wieder. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfe im Zweifel den Gesetzestext, deinen Tarifvertrag oder frag eine Beratung.