Urlaubsrechner: Urlaubsanspruch berechnen, auch bei Teilzeit und Eintritt
Gesetzlich stehen dir 24 Werktage Urlaub zu, umgerechnet 24 × Arbeitstage pro Woche ÷ 6, also 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Vertraglich oft mehr. Der Rechner berechnet deinen Anspruch für dieses Jahr in Tagen und Stunden, berücksichtigt Teilurlaub bei Eintritt nach dem 30. Juni und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung.
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Orientierung auf Basis deiner Eingaben, ohne Gewähr.
Die Formel
Urlaubstage = vertragliche Tage (5-Tage-Woche) × Arbeitstage pro Woche ÷ 5 Teilurlaub = Jahresurlaub × volle Monate ÷ 12, ab einem halben Tag aufgerundet
Vier-Tage-Woche, 30 Stunden, vertraglich 28 Tage, Beginn am 1. August.
- Voller Anspruch: 28 × 4 ÷ 5 = 22,4 Tage
- Teilurlaub: 22,4 × 5 ÷ 12 = 9,33 Tage
- in Stunden: 9,33 × 7,5 = 70 Stunden
Mehr dazu: Urlaubsanspruch berechnen.
In der kostenlosen StundenApp erfasst du Urlaub neben deinen Arbeitsstunden. Im Arbeitgeberportal wächst der Urlaubsanspruch automatisch mit den Vertragsstunden.
Häufige Fragen
Wie viel Urlaub habe ich bei einer Vier-Tage-Woche?
Gesetzlich 24 × 4 ÷ 6 = 16 Tage. Bei vertraglich 30 Tagen für die Fünf-Tage-Woche sind es 30 × 4 ÷ 5 = 24 Tage.
Wann habe ich vollen Urlaubsanspruch?
Nach sechs Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Beginnst du im zweiten Halbjahr, bekommst du für jeden vollen Monat ein Zwölftel (§ 5 BUrlG).
Verfällt Urlaub am Jahresende?
Nur, wenn dein Arbeitgeber dich rechtzeitig aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und auf den Verfall hingewiesen hat. Bei Übertragung gilt der 31. März.
Quellen und Gesetzestexte
Dieser Artikel wurde sorgfältig erstellt und gibt den Stand zum oben genannten Datum wieder. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfe im Zweifel den Gesetzestext, deinen Tarifvertrag oder frag eine Beratung.